Rechtsanwälte Bartels + Simonis

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeistvertrag in Zeiten der Coronakrise?
Oder haben Sie schon eine Kündigung aufgrund der Coronakrise erhalten?
Dann gilt es keine Zeit zu verlieren!

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung

Tel 05221/7634999, Mail: post@bartels-simonis.de

Rechtsanwältin Ursula Bartels

Frau Rechtsanwältin Ursula Bartels

Rechtsanwältin Dimonica Simonis

Frau Rechtsanwältin Dominica Simonis


Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und mit allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Coronakrise vertraut.

Arbeitsrecht in der Coronakrise – eine ganz besondere Situation

Gerade in der aktuellen und schwierigen Sachlage, in der die Folgen der Coronakrise bereits in vielen (Lebens-) Bereichen spürbar werden, sind wir für Sie da: kompetent, umsichtig und verantwortungsbewusst! Denn nicht nur die Sorge um die Gesundheit beschäftigt uns in diesen Tagen, viele Arbeitnehmer/innen bangen - zu Recht - auch um ihren Arbeitsplatz. Fakt ist, dass etliche Betriebe in Deutschland Kurzarbeit angemeldet haben und die Anzahl der Kündigungen, sei es betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder wegen Krankheit, zunehmend steigt.

Kündigungen in der Krise

Auch in Krisenzeiten gilt der übliche Kündigungsschutz. Betriebsbedingte Kündigungen wegen Corona sollten nicht einfach hingenommen, sondern rechtlich überprüft werden. Wie bei allen anderen Kündigungen sollten Sie deshalb nicht lange zögern, sondern einen Rechtsbeistand hinzuziehen. So ist z.B. eine fristlose Kündigung nur bei Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers wirksam.

Arbeitsrecht – Beratung in Zeiten von Corona

Wir als Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sind ausreichend informiert und beraten Sie qualifiziert in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Corona Pandemie. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung.

Ist Ihr Arbeitsplatz durch Corona gefährdet oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten? Dann melden Sie sich am besten sofort bei uns, denn jetzt ist schnelles Handeln erforderlich. Die Klage gegen eine Kündigung muss dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen vorliegen.

Für Ihre und unsere Sicherheit beraten wir zur Zeit in der Regel telefonisch und / oder per Mail. Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten (Mo. - Do. 08:30 - 17:00 Uhr, Fr. 08:30 - 12:30 Uhr).



Arbeitsrecht – Corona trifft uns alle hart

Viele Menschen fühlen sich in diesen schwierigen Zeiten hilflos: die Angst vor dem Virus steigt, etliche Betriebe mussten zeitweise schließen, haben Kurzarbeit oder sogar Insolvenz angemeldet und Arbeitnehmer/innen bangen aufgrund der Umsatzrückgänge um ihren Arbeitsplatz.

Kündigung erhalten wegen Corona?

Alle zuvor getroffenen Regelungen bezüglich Kündigung und Kündigungsfristen gelten auch weiterhin. Daher sollten alle Arbeitnehmer/innen, die wegen der Krise eine Kündigung erhalten, dringend juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Ist die Kündigung rechtmäßig?

Wir als Fachanwältinnen für Arbeitsrecht prüfen in dem Fall zunächst die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Denn die ist nur dann korrekt, wenn sie allen formalen Anforderungen genügt. Ist die Kündigung vom Firmeninhaber oder Geschäftsführer persönlich unterschrieben, ist die Kündigungsfrist / der Kündigungsschutz beachtet? Weist sie einen legitimen Kündigungsgrund auf, d.h. kann der Arbeitgeber nachvollziehbar eine betriebsbedingte Kündigung wegen Corona hinreichend belegen? Ein temporärer Auftragsrückgang oder Umsatzausfall ist in den meisten Fällen nicht ausreichend. Auch wenn viele Unternehmen zur Zeit sehr belastet sind, das Risiko trägt zunächst der Arbeitgeber. Zumal die Dauer der Belastung noch nicht absehbar ist. Auch Vorschläge zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.

Beratung zum Arbeitsrecht in Zeiten der Coronakrise

Wir sind für unsere Mandanten weiterhin wie gewohnt, wenn auch zur Sicherheit in der Regel nur telefonisch oder per Mail, erreichbar und handeln zügig.

Als Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sind wir umfassend informiert und beraten Sie qualifiziert in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Corona Pandemie.

Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung. Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Tätigkeitsfelder:


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